Brandschutzhelfer
Im Unternehmen ernannter Mitarbeiter, speziell geschult, um im Brandfall erste Notmaßnahmen einzuleiten.
Definition
Der Brandschutzhelfer ist eine geschulte Person im Unternehmen, die im Brandfall erste Notmaßnahmen einleitet — Alarmierung, Räumung, Einsatz von Feuerlöschern. Die Qualifikation umfasst typischerweise 16–24 Stunden Theorie und Praxis. In Deutschland ist eine Mindestquote von Brandschutzhelfern (5 % der Belegschaft) gesetzlich vorgeschrieben. Custodia-Concept-Personal verfügt teilweise über Brandschutz-Helfer-Qualifikation — Voraussetzung für Brandwachen bei BMA-Ausfällen und Bauphasen-Bewachung.